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   BSG, 15.07.1992 - 9a RV 40/91   

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https://dejure.org/1992,1245
BSG, 15.07.1992 - 9a RV 40/91 (https://dejure.org/1992,1245)
BSG, Entscheidung vom 15.07.1992 - 9a RV 40/91 (https://dejure.org/1992,1245)
BSG, Entscheidung vom 15. Juli 1992 - 9a RV 40/91 (https://dejure.org/1992,1245)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Witwenbeihilfe - Rechtsvermutung - Berufsschadensausgleich für fünf Jahre - Inanspruchnahme des vorgezogenen Altersruhegeldes durch Schwerbeschädigten - Feststellungen für Entkräften des Glaubhaftmachens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 71, 68
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 26.11.1991 - 9a RV 19/90

    Berufsschadensausgleich bei Witwenbeihilfe

    Auszug aus BSG, 15.07.1992 - 9a RV 40/91
    Ein solcher Anspruch auf einen BSchA ist ohne eine Gewährung dieser Leistung auch dann als gegeben anzusehen, wenn beim Beschädigten die gesetzlichen Voraussetzungen für einen BSchA nach dem Inhalt der über ihn geführten Versorgungsakten auf den ersten Blick für jeden Kundigen klar erkennbar während wenigstens fünf Jahren bestanden und wenn sich dies der Verwaltung aufdrängen mußte (BSG SozR 3100 § 48 Nrn 15 und 16; SozR 3-3100 § 48 Nr. 1; Urteile des Senats vom 26. November 1991 - SozR 3-3100 § 48 Nr. 2 und vom 29. Januar 1992 - 9a RV 5/90 und SozR 3-3100 § 48 Nr. 3 - zuletzt Urteil vom 20. Mai 1992 - SozR 3-3642 § 8 Nr. 3).
  • BSG, 12.12.1990 - 9a/9 RV 3/89

    Berufsschadensausgleich für schwerbeschädigte Selbständige, die vor Vollendung

    Auszug aus BSG, 15.07.1992 - 9a RV 40/91
    Mit Hilfe der Schwerbeschädigung ist glaubhaft gemacht, daß er ohne diese Auswirkung des Versorgungsleidens weiterhin erwerbstätig geblieben wäre (im Anschluß an § 8 Abs. 2 S 1 der Durchführungsverordnung (DV) des § 30 Abs. 3 bis 5 Bundesversorgungsgesetz (BVG) vom 18. Januar 1977 - BGBl I 162 / jetzt § 8 Abs. 1 S 3 Berufsschadensausgleichsverordnung (BSchAV): BSG SozR 3100 § 30 Nr. 78; SozR 3642 § 8 Nr. 7; SozR 3-3100 § 30 Nr. 2; SozR 3-3642 § 8 Nr. 1).
  • BSG, 29.01.1992 - 9a RV 5/90

    Witwenbeihilfe - Anspruch auf Berufsschadensausgleich - besondere berufliche

    Auszug aus BSG, 15.07.1992 - 9a RV 40/91
    Ein solcher Anspruch auf einen BSchA ist ohne eine Gewährung dieser Leistung auch dann als gegeben anzusehen, wenn beim Beschädigten die gesetzlichen Voraussetzungen für einen BSchA nach dem Inhalt der über ihn geführten Versorgungsakten auf den ersten Blick für jeden Kundigen klar erkennbar während wenigstens fünf Jahren bestanden und wenn sich dies der Verwaltung aufdrängen mußte (BSG SozR 3100 § 48 Nrn 15 und 16; SozR 3-3100 § 48 Nr. 1; Urteile des Senats vom 26. November 1991 - SozR 3-3100 § 48 Nr. 2 und vom 29. Januar 1992 - 9a RV 5/90 und SozR 3-3100 § 48 Nr. 3 - zuletzt Urteil vom 20. Mai 1992 - SozR 3-3642 § 8 Nr. 3).
  • BSG, 12.12.1990 - 9a/9 RV 20/89

    Berufsschadensausgleich eines wegen Schädigungsfolgen Schwerbehinderten

    Auszug aus BSG, 15.07.1992 - 9a RV 40/91
    Mit Hilfe der Schwerbeschädigung ist glaubhaft gemacht, daß er ohne diese Auswirkung des Versorgungsleidens weiterhin erwerbstätig geblieben wäre (im Anschluß an § 8 Abs. 2 S 1 der Durchführungsverordnung (DV) des § 30 Abs. 3 bis 5 Bundesversorgungsgesetz (BVG) vom 18. Januar 1977 - BGBl I 162 / jetzt § 8 Abs. 1 S 3 Berufsschadensausgleichsverordnung (BSchAV): BSG SozR 3100 § 30 Nr. 78; SozR 3642 § 8 Nr. 7; SozR 3-3100 § 30 Nr. 2; SozR 3-3642 § 8 Nr. 1).
  • BSG, 25.10.1984 - 11 RAz 3/83

    Rechtswidriger Verwaltungsakt - Damalige Rechtsprechung des BSG - Nachträgliche

    Auszug aus BSG, 15.07.1992 - 9a RV 40/91
    Wenn auch diese Rechtspr zu § 30 Abs. 3 ff Bundesversorgungsgesetz (BVG) noch nicht zu der Zeit entwickelt worden war, als der Ehemann aus dem Erwerbsleben ausschied, so muß doch sein Anspruch auf BSchA für die Rechtsvermutung des § 48 Abs. 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG) nach der Rechtslage beurteilt werden, wie sie sich jetzt darstellt (zu nachteiligen Veränderungen: Urteil des Senats vom 26. November 1991 - SozR aaO; zur Beurteilung der Unrichtigkeit eines rechtsverbindlichen Verwaltungsaktes: BSGE 57, 209, 210, 211 = SozR 1300 § 44 Nr. 13).
  • BSG, 20.05.1992 - 9a RV 24/91

    Berufsschadensausgleich - schädigungsbedingtes Leben - Zusammenwirken von

    Auszug aus BSG, 15.07.1992 - 9a RV 40/91
    Ein solcher Anspruch auf einen BSchA ist ohne eine Gewährung dieser Leistung auch dann als gegeben anzusehen, wenn beim Beschädigten die gesetzlichen Voraussetzungen für einen BSchA nach dem Inhalt der über ihn geführten Versorgungsakten auf den ersten Blick für jeden Kundigen klar erkennbar während wenigstens fünf Jahren bestanden und wenn sich dies der Verwaltung aufdrängen mußte (BSG SozR 3100 § 48 Nrn 15 und 16; SozR 3-3100 § 48 Nr. 1; Urteile des Senats vom 26. November 1991 - SozR 3-3100 § 48 Nr. 2 und vom 29. Januar 1992 - 9a RV 5/90 und SozR 3-3100 § 48 Nr. 3 - zuletzt Urteil vom 20. Mai 1992 - SozR 3-3642 § 8 Nr. 3).
  • BSG, 15.07.1992 - 9a RV 8/92

    Witwenbeihilfe - Rechtsvermutung - Berufsschadensausgleich für fünf Jahre -

    Auszug aus BSG, 15.07.1992 - 9a RV 40/91
    Der allein maßgebende Inhalt der Beschädigten-Versorgungsakte iVm der Schwerbehindertenakte läßt auch nicht erkennen, daß aus sonstigen Gründen andere Behinderungen als die Schädigungsfolgen (Hirnverletzung) für sich allein die Inanspruchnahme des ARG ermöglicht hätten; sie waren nicht mit einem entsprechenden Grad der Behinderung anerkannt (vgl Urteil des Senats vom selben Tag in der Sache 9a RV 8/92).
  • BSG, 29.01.1992 - 9a RV 5/91

    Höhe des Berufsschadensausgleichs

    Auszug aus BSG, 15.07.1992 - 9a RV 40/91
    Ein solcher Anspruch auf einen BSchA ist ohne eine Gewährung dieser Leistung auch dann als gegeben anzusehen, wenn beim Beschädigten die gesetzlichen Voraussetzungen für einen BSchA nach dem Inhalt der über ihn geführten Versorgungsakten auf den ersten Blick für jeden Kundigen klar erkennbar während wenigstens fünf Jahren bestanden und wenn sich dies der Verwaltung aufdrängen mußte (BSG SozR 3100 § 48 Nrn 15 und 16; SozR 3-3100 § 48 Nr. 1; Urteile des Senats vom 26. November 1991 - SozR 3-3100 § 48 Nr. 2 und vom 29. Januar 1992 - 9a RV 5/90 und SozR 3-3100 § 48 Nr. 3 - zuletzt Urteil vom 20. Mai 1992 - SozR 3-3642 § 8 Nr. 3).
  • BSG, 04.07.1989 - 9 RV 16/88

    Kürzung des Berufsschadensausgleichs

    Auszug aus BSG, 15.07.1992 - 9a RV 40/91
    Mit Hilfe der Schwerbeschädigung ist glaubhaft gemacht, daß er ohne diese Auswirkung des Versorgungsleidens weiterhin erwerbstätig geblieben wäre (im Anschluß an § 8 Abs. 2 S 1 der Durchführungsverordnung (DV) des § 30 Abs. 3 bis 5 Bundesversorgungsgesetz (BVG) vom 18. Januar 1977 - BGBl I 162 / jetzt § 8 Abs. 1 S 3 Berufsschadensausgleichsverordnung (BSchAV): BSG SozR 3100 § 30 Nr. 78; SozR 3642 § 8 Nr. 7; SozR 3-3100 § 30 Nr. 2; SozR 3-3642 § 8 Nr. 1).
  • BSG, 06.12.1989 - 9 RV 31/88
    Auszug aus BSG, 15.07.1992 - 9a RV 40/91
    Mit Hilfe der Schwerbeschädigung ist glaubhaft gemacht, daß er ohne diese Auswirkung des Versorgungsleidens weiterhin erwerbstätig geblieben wäre (im Anschluß an § 8 Abs. 2 S 1 der Durchführungsverordnung (DV) des § 30 Abs. 3 bis 5 Bundesversorgungsgesetz (BVG) vom 18. Januar 1977 - BGBl I 162 / jetzt § 8 Abs. 1 S 3 Berufsschadensausgleichsverordnung (BSchAV): BSG SozR 3100 § 30 Nr. 78; SozR 3642 § 8 Nr. 7; SozR 3-3100 § 30 Nr. 2; SozR 3-3642 § 8 Nr. 1).
  • BSG, 20.07.2005 - B 9a V 1/05 R

    Kriegsopferversorgung - Berufsschadensausgleich - besondere berufliche

    Diese ist begrenzt auf ein sozial gesichertes Ausscheiden aus dem Erwerbsleben mit einer vorzeitigen Rente/Versorgung wegen Schwerbehinderung nach dem SGB VI (vormals Angestelltenversicherungsgesetz/Reichsversicherungsordnung) oder dem Beamtenrecht (vgl BSGE 74, 195 = SozR 3-3100 § 30 Nr. 10; SozR 3100 § 30 Nr. 78; SozR 3642 § 8 Nr. 7; SozR 3-3100 § 30 Nr. 2; SozR 3-3642 § 8 Nr. 1; SozR 3-3642 § 8 Nr. 3; SozR 3-3642 § 8 Nr. 5; BSGE 71, 68 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 4).
  • BSG, 11.12.2008 - B 9 V 3/07 R

    Kriegsopferversorgung - Versorgungsverwaltung - Versorgungsamt - Zuständigkeit -

    Ein solcher Anspruch auf BSA ist ohne eine Gewährung dieser Leistung auch dann als gegeben anzusehen, wenn beim Beschädigten die gesetzlichen Voraussetzungen für einen BSA nach dem Inhalt der über ihn geführten Versorgungsakten auf den ersten Blick für jeden Kundigen klar erkennbar während wenigstens fünf Jahren vorgelegen haben und wenn sich dies der Verwaltung aufdrängen musste (stRspr; BSG, Urteil vom 15.12.1999 - B 9 V 11/99 R - juris RdNr 12; Urteil vom 15.7.1992 - 9a RV 40/91 - BSGE 71, 68, 69 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 4 S 11 mwN).
  • BSG, 15.12.1999 - B 9 V 11/99 R

    Beweismaßstab für den Anspruch auf Berufsschadensausgleich

    Ein solcher Anspruch auf einen BSchA ist ohne eine Gewährung dieser Leistung zwar auch dann als gegeben anzusehen, wenn beim Beschädigten die gesetzlichen Voraussetzungen für einen BSchA nach dem Inhalt der über ihn geführten Versorgungsakten auf den ersten Blick für jeden Kundigen klar erkennbar während wenigstens fünf Jahren bestanden haben und wenn sich dies der Verwaltung aufdrängen mußte (BSGE 71, 68, 69 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 4 mwN).
  • LSG Hessen, 26.10.1995 - L 5 V 519/88

    Witwenbeihilfe - schädigungsbedingtes Ausscheiden aus dem Erwerbsleben mit

    Dies hat das BSG mit Urteil vom 15. Juli 1992 (BSGE 71, 68 ff. = SozR 3100 § 48 Nr. 4) nochmals bekräftigt und ergänzend ausgeführt, daß ein Anspruch auf Berufsschadensausgleich insoweit auch leicht erkennbar rückschauend gegeben sei, wenn der beschädigte Ehemann als Schwerbeschädigter im Sinne des BVG ab 60 Jahren das vorgezogene Altersruhegeld der Rentenversicherung in Anspruch genommen habe.

    Insoweit fordert die Rechtsprechung des BSG (BSGE 71, 68), der sich der Senat ausdrücklich anschließt, daß die Glaubhaftmachung weiterer Erwerbstätigkeit ohne die Schädigung nur durch eine zu Lebzeiten getroffene Feststellung widerlegt werden kann, nach der klar erkennbar ist, daß andere Gesundheitsstörungen als die Schädigungsfolgen das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben allein verursacht haben.

  • LSG Niedersachsen, 27.11.2001 - L 9 V 52/97
    Sie ist insbesondere nicht bereits deshalb möglich, weil der Kriegsbeschädigte mit Vollendung seines 60. Lebensjahres vorzeitige Altersrente in Anspruch genommen hat und wegen der insoweit anspruchsbegründenden Bedeutung der Schwerbeschädigung zu vermuten steht, daß diese auch die Ursache für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben gewesen ist (BSG, Urt. v. 15. Juli 1992, Az.: 9a RV 40/91, SozR 3-3100, § 48 Nr. 4 = BSGE 71, 68; Urt. v. 13. Dezember 1994, Az.: 9 RV 30/93; Urt. v. 15. Dezember 1999, Az.: B 9 V 11/99 R).

    Die über den Kriegsbeschädigten geführten Schwerbehindertenakten sind nämlich vernichtet worden, so daß sich nicht mehr anhand der zu Lebzeiten getroffenen Feststellungen über den Grad der Behinderung des Kriegsbeschädigten nachvollziehen läßt, ob solche schädigungsunabhängigen Gesundheitsstörungen bereits für sich genommen die Schwerbehinderteneigenschaft begründet haben und damit der Vermutung der Ursächlichkeit der Schädigungsfolgen für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben die Grundlage entziehen (vgl. BSG, Urt. vom 15. Juli 1992, Az.: 9a RV 40/91; Urteil vom 15. Dezember 1999, Az.: B 9 V 11/99 R).

  • LSG Schleswig-Holstein, 29.01.2013 - L 2 VK 56/11

    Soziales Entschädigungsrecht - Witwenbeihilfe - Berufsschadensausgleich -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gelten die Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Satz 1 BVG auch ohne eine Gewährung dieser Leistungen dann als erfüllt, wenn beim Beschädigten die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Inhalt der über ihn geführten Versorgungsakten auf den ersten Blick für jeden Kundigen klar erkennbar vorgelegen haben und wenn sich dies der Verwaltung aufdrängen musste (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2008 - B 9 V 3/07 R, BSG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 9 V 11/99 R; BSG, Urteil vom 23. Juni 1993 - 9/9a RV 26/91 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 7; BSG, Urteil vom 10. Februar 1993 - 9/9a RV 31/91 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 6; BSG, Urteil vom 10. Februar 1993 - 9/9a RV 4/92; BSG, Urteil vom 15. Juli 1992 - 9a RV 40/91 = BSGE 71, 68; BSG, Urteil vom 29. Januar 1992 - 9a RV 5/90 = Breith 1993, 303; BSG, Urteil vom 26. November 1991 - 9a RV 19/90 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 2; BSG, Urteil vom 27. Januar 1987 - 9a RV 38/85 = SozR 3100 § 48 Nr. 15; BSG, Urteil vom 27. Januar 1987 - 9a RV 6/86 = SozR 3100 § 48 Nr. 16; BSG, Urteil vom 1. April 1981 - 9 RV 49/80 = SozR 3100 § 48 Nr. 7; anders jedoch zu der ähnlichen Regelung des § 602 RVO - heute: § 71 Abs. 4 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch: BSG, Urteil vom 30. April 1991 - 2 RU 56/90).
  • LSG Hessen, 14.01.1999 - L 5 V 52/96

    Witwenbeihilfe - Rechtsvermutung - Berufsschadensausgleich für fünf Jahre -

    Nach diesen Grundsätzen der Rechtsprechung des 9. Senats des BSG, wonach sich die "Offenkundigkeit" des Anspruchs auf BSchA unmittelbar aus den Beschädigtenakten selbst ergeben muß (BSG, Urteile vom 26. November 1991 -- 9a RV 19/90 --, vom 29. Januar 1992 -- 9a RV 5/91 -- und vom 15. Juli 1992 -- 9a RV 40/91 -- alle in SozR 3-3100 § 48 BVG Nrn. 2, 3 und 4 sowie Urteil vom 15. Juli 1992 -- 9a RV 8/92 -- SozR 3-3642 § 8 BSchAV Nr. 5) sowie unter Berücksichtigung allgemeinkundiger Tatsachen -- z. B. über durchschnittliche Vergleichseinkommen -- steht zur Überzeugung des Senats fest, daß der Beschädigte zum Zeitpunkt seines Todes einen Anspruch auf BSchA hatte.
  • LSG Bayern, 27.11.2013 - L 15 VK 1/10

    Einkommen, Gesundheitszustand, Rentenversicherung, Versorgung, Witwenrente,

    Ein solcher Anspruch auf Berufsschadenausgleich ist ohne eine Gewährung dieser Leistung auch dann als gegeben anzusehen, wenn beim Beschädigten die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Berufsschadenausgleich nach dem Inhalt der über ihn geführten Versorgungsakten auf den ersten Blick für jeden Kundigen klar erkennbar während wenigstens fünf Jahren vorgelegen haben und wenn sich dies der Verwaltung aufdrängen hat müssen (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteile vom 15.7.1992, Az.: 9a RV 40/91, und vom 15.12.1999, Az.: B 9 V 11/99 R).
  • BSG, 13.12.1994 - 9 RV 30/93

    Berufsschadensausgleich - Landwirt - vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben

    Welche Rechte die schädigungsbedingt Schwerbehinderten im Recht des BSchA beim vorzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben mit 60 Jahren haben, ist eine Rechtsfrage, die der Senat dahin entschieden hat, daß die Schädigungsfolgen schon dann für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Arbeitsleben und einen dadurch eingetretenen Einkommensverlust ursächlich sind, wenn sich der Beschädigte zur gleichzeitigen Erlangung einer Altersversorgung auf eine wesentlich durch Schädigungsfolgen bedingte Schwerbehinderung berufen muß ( BSG SozR 3100 § 30 Nr. 78; SozR 3642 § 8 Nr. 7; SozR 3-3100 § 30 Nr. 2; SozR 3-3642 § 8 Nrn 1, 3 und 5; BSGE 71, 68 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 4; diese Rechtsprechung bestätigt das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 10. Mai 1994, 9 RV 14/93 unter Auseinandersetzung mit anderen Meinungen).
  • LSG Sachsen, 21.03.2001 - L 1 V 29/99

    Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG);

    Ein Anspruch auf einen Berufsschadensausgleich ist ohne eine Gewährung dieser Leistung zwar auch dann als gegeben anzusehen, wenn beim Beschädigten die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Berufsschadenausgleich nach dem Inhalt der über ihn geführten Versorgungsakten auf den ersten Blick für jeden Kundigen klar erkennbar während wenigstens fünf Jahre bestanden haben und wenn sich dieses der Verwaltung aufdrängen musste (BSGE 71, 68, 69; BSG, Urteil vom 15. Dezember 1999, Az.: B 9 V 11/99 R).
  • LSG Niedersachsen, 27.11.2001 - L 9 V 91/97
  • BSG, 10.02.1993 - 9a RV 4/92

    Anspruch auf Beschädigtenrente nach dem Bundesversorgungsgesetz - Minderung der

  • BSG, 16.05.1995 - 9 RV 36/93

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Berufsschadensausgleich (BSchA) -

  • BSG, 15.07.1992 - 9a RV 8/92

    Gesetz über die fünfzehnte Anpassung der Leistungen nach dem

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